AfD Kreisverband Görlitz

22. März 2023, eingestellt in AllgemeinStellungnahme der Fraktion zu den Beschlussvorlagen Haushaltssatzung und Budgetplan Haushaltsstrukturkonzept für die Jahre 2023-2027

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Kreistagsräte und Kreisrätinnen,

in der kommenden Kreistagssitzung am 29.03.2023 sind wohl fraktionsübergreifend unbestritten die wichtigsten Tagesordnungspunkte die Nummer 4 und 5.
Haushaltssatzung und Budgetplan 2023/2024 sowie Haushaltsstrukturkonzept (HSK) 2023-2027 stehen zur Abstimmung.

In Ihren Verlautbarungen im Rahmen zurückliegender Gremiensitzungen, in Schreiben an die Kreisräte aber auch via öffentliche Medien haben Sie, Herr Landrat, bereits sehr ausführlich Meinungsbildung mit dem Ziel betrieben, den Kreisräten die Einsicht in den genehmigungsfähigen Haushalt mit HSK zu vermitteln. Nur mit diesen alternativlosen Beschlüssen sei der Landkreis weiter arbeitsfähig.

Die Kreistagsfraktion der AfD sieht sich verpflichtet, Ihnen und den Kollegen des Kreistages wie auch den Bürgern des Landkreises ihre Sicht zum Haushaltproblem ausführlich auseinanderzusetzen. Insbesondere bedarf es einer ausführlichen Erläuterung, weshalb die Fraktion der AfD ihren Mitgliedern die Ablehnung des vorliegenden Haushaltsbeschlusses, zumindest aber die Enthaltung empfiehlt.

Eingangs gestatten wir uns eine nüchterne und objektive Beurteilung der Ausgangssituation, die zu den vorliegenden Beschlüssen führte.

Seit dem Bestehen des Landkreises Görlitz und auch in den vorausgehenden Gebietskörperschaften (LK Niesky; LK Löbau-Zittau; Stadt Görlitz…) regierten mit wenigen Veränderungen ein und dieselben politischen Parteien. Diese Periode kennzeichnet sich zudem auch durch mitunter jahrzehntelange Mitwirkung ein und derselben Personen an bedeutenden Positionen, wie beispielsweise der Finanzverwaltung und im Sozialen.

Seit 2011, so die Zahlenwerke der Finanzverwaltung, hat der Landkreis Verlustvorträge in Höhe von über 170 Millionen Euro aufgebaut! Seit Jahren steigen die Ausgaben für vielfältige soziale Aufgaben die den Landkreis obliegen, was beredtes Zeugnis über den Sozialisierungsgrad der Bevölkerung im Landkreis abgibt. Ein wichtiger Indikator für diese Entwicklung ist auch die Kaufkraft der Menschen in unserem Landkreis. Dieser Wert lag im betrachteten Zeitraum mit an letzter Stelle der Bundesstatistik!

Gab der Landkreis 2011 noch 89 Millionen für Sozialhilfe, Jugendhilfe und SGB II aus, so werden es in 2024 171 Millionen sein! Bei schrumpfender Bevölkerungszahl!!!!

Mit dieser Explosion der Sozialausgaben des Landkreises stieg gleichzeitig auch die Zahl der Empfänger dieser Ausgaben stetig. Ganz im Gegensatz zu den Menschen im Landkreis, welche mit dem Mehrwert ihrer Hände- & Kopfarbeit in das Solidarsystem einzahlen. Neben einigen wenigen positiv zu bewertenden Neuansiedlungen muss im Großen und Ganzen von einem stetigen Rückgang an Arbeitsplätzen ausgegangen werden.

Wir beobachten also seit vielen Jahren, und nach den Effekten der Migration 2015 mit zunehmender Geschwindigkeit, eine Überschneidung der Sozialausgaben des Landkreises über die ökonomische Leistungsfähigkeit unserer heimischen Wirtschaftsstrukturen! Diese Entwicklung begleitet uns seit über zwanzig Jahren!

Im Fazit aus dieser Situationsbetrachtung muss man feststellen, dass von keinen Indikatoren berichtet werden kann, die ernsthaft auf eine Trendwende für unseren Landkreis hindeuten. Selbst die aus den Kohlenmilliarden erhofften Richtungsimpulse müssen ausbleiben, weil auch hier erneut kein wirklicher Wert auf den adäquaten Ersatz der bedrohten oder gar schon verlorenen Arbeitsplätze gelegt wird.

In diese Situation fällt nun ganz folgerichtig die „Kernschmelze“ des Kreishaushaltes.

Die Fraktion der AfD in Kreistag beurteilt diese Situation als mit herkömmlichen Mitteln irreparabel. Wir sehen in keiner der Maßnahmen, die für die Genehmigung des Haushaltes vorausgesetzt werden, einen Impuls, der eine Trendumkehr hin zu einem nachhaltig ausgeglichenen Haushalt erzeugen könnte.

Natürlich kann der Landkreis alle Menschen aufrufen, (irgendwie) an der Beseitigung des haushälterischen Missstandes mitzuwirken. Und selbst wenn man die unrealistische Option annähme, auf diese Art würde man den Haushalt 2023/2024 heilen können, man würde damit nicht die dringend erforderliche Trendumkehr erzeugen, um nicht in spätestens zwei Jahren erneut vor dem gleichen Haushaltsdesaster zu stehen!

Die münchhausensche Selbsterrettung, das am eigenen Schopfe aus dem Sumpf ziehen, ist und bleibt leider auch in unserem Fall nur ein Märchen.

Betrachten wir welche Selbstheilungskräfte der Landkreis aktivieren könnte, und wie groß die Erfolgsaussichten sind.:

An erster Stelle stehen die Kommunen (Städte und Dörfer) des Landkreises, die Herr Landrat mit dem Zitieren der „kommunale Solidargemeinschaft“ in die Mithaftung nehmen möchte/muss.

Natürlich hat er damit dem Grunde nach Recht. Setzt man ein gut funktionierendes Gemeinwesen im Freistaat voraus, kann man von den Landkreiskommunen ohne Zweifel verlangen, dass diese für die vom Landkreis oder auch von den als Mittelzentren dienenden größeren Städten übernommenen Gemeinaufgaben auch Gegenleistungen beispielsweise in Form der Kreisumlage erbringen.

Die Einsicht in diese Notwendigkeit ist ganz sicher bei den meisten unserer Kommunen vorhanden! Allein die notwendige wirtschaftliche Kraft fehlt der Mehrzahl.

Denn das gesunde, gutlaufende Gemeinwesen gibt es im Freistaat schon länger nicht mehr!

Besonders das Finanzausgleichsgesetz (FAG) des Freistaates hat die Eigenschaft, die Kommunen ihrer grundgesetzlich zugesicherten kommunalen Selbstbestimmtheit zu berauben. Von einer eigenverantwortlichen Finanzplanung, kann die Mehrzahl unserer Kommunen seit Jahren nur noch träumen. Und so konnte man folgerichtig im SZ-Artikel vom 15.03.2023 lesen: „Wir können den Kreis Görlitz nicht retten“.

Die wenigen nicht überschuldeten Kommunen im Landkreis fürchten sich zu Recht, da sie über eine „Sippenhaft“ die der Freistaat ganz offensichtlich erzwingen will, nun auch noch ihrer letzten Freiheiten beraubt werden sollen. Und die Kommunen, die jetzt schon auf den letzten Euro in ihren Kassen schauen, fürchten diesen auch noch zu verlieren.

Mit uns, der AfD, wird es keine Erhöhung der Kreisumlage geben!

Welche „Selbstheilungskräfte“ verbleiben dem Landkreis, wenn die Kommunen dafür ausfallen? Hierauf gibt das HSK 2023-2027 eine traurige Antwort.

Keine! Jedenfalls keine ausreichenden.

Theater, Sport, Museen, Tourismus etc., überall findet man sogenannte „freiwillige Aufgaben“, an denen man sparen müsste, wenn man einen unausgeglichenen Haushalt als Landkreis zu bewältigen hat. All diese Ausgaben haben in ihrer Summe jedoch niemals die Quantität, das Haushaltsdefizit auszugleichen.

Ganz abgesehen von der politischen Beurteilung so mancher freiwilligen Aufgabe muss die Frage erlaubt sein, wieviel wir noch von uns selbst einsparen wollen, ohne unsichtbar zu werden?

Allein der Kinder- und Jugendsport, als eine beispielhafte Erwähnung aus dem HSK, ist etwas, was den Menschen ganz einfach zusteht. Egal ob sie dies bezahlen können oder nicht. Das ist ein Teil unserer gesellschaftlichen Qualitäten die wir uns über viele Generationen erarbeitet haben.

Unsere Fraktion sieht sich außer Stande, politische Entscheidungen mitzutragen, die jene Menschen bestraft, die letztlich an der Gesamtentwicklung keinerlei Mitschuld tragen.

Wir schließen also unsere Betrachtung der dem Landkreis verfügbaren Möglichkeiten zur Selbstheilung des Haushaltsdefizites mit folgendem Ergebnis ab. Es gibt keine, bei deren Umsetzung die Integrität und Selbstachtung unserer Menschen nicht irreparabel beschädigt werden würde.

Die Möglichkeiten des Landkreises, sich selbst zu helfen, tendieren also gen Null!

Resümierend aus diesen Betrachtungen verbleibt eine Erkenntnis.:

Nur die Verursacher des Desasters können zur Behebung wirksam beitragen!

Nach Aussage der Kreisverwaltung (Finanzen, Soziales und Landrat) sind Bundesgesetze neben dem sächsischen Finanzausgleichgesetzt die wesentlichen Ursachen für die Verunmöglichung einer Haushaltskonsolidierung im Landkreis.

Nach dem Verursacherprinzip müssen nach Überzeugung der AfD-Fraktion die Verursacher zum Ausgleich des Haushaltdefizites von inzwischen über 170 Millionen Euro herangezogen werden.

Das, und kein Cent weniger steht den Menschen unseres Landkreises zu!

Nur wenn wir diese finanziellen Mittel in die Hand bekommen wird es uns möglich sein, die dringend notwendige und vor allem nachhaltige Trendumkehr zu erzeugen.

Abschlussbetrachtung & Lösungsansatz

Im Zuge der letzten Hauptausschusssitzung bezeichneten Sie, Herr Landrat, die Zustimmung zu den vorliegenden Beschlüssen als alternativlos. Diesem Urteil schließt sich die Fraktion der AfD nicht an!

Wir greifen die von Ihnen häufig zitierte Solidargemeinschaft der Kommunen auf. Die Kommunen können die Teile der vom Kreishaushalt in einer haushaltlosen Zeit nicht zu bewältigenden freiwilligen Aufgaben schultern. Diese machen nur einen Bruchteil der sonst von ihnen zu bewältigenden Kreisumlageerhöhung aus. So kann man den drohenden Notstand in den freiwilligen Aufgaben des Landkreises vorübergehend beheben.

Um diese „Notlösung“ den Kommunen nicht bis zu Sankt Nimmerlein aufzubürden, braucht es parallel dazu eine gesetzeskonforme „Prozessdurchbrechung“. Also einen „Cut“ der Prozeduren, die uns wie oben beschrieben, seit über zwanzig Jahren ganz nachhaltig in dieses Desaster befördert haben.

Gerade diese Sondersituation (haushaltslose Zeit = ‚Cut‘), die mit einer Beschlussablehnung im Landkreis entsteht, führt zu ganz wichtigen Optimierungsprozessen innerhalt aber besonders auch außerhalb des Landkreises.

Insbesondere kommt es zu einer starken Signalwirkung in den Amtsstuben in Dresden und sicher auch in Berlin.

Bittgespräche in Dresden, Protestschreiben an gesetzgebende Organe und selbst die anhängige Klage gegen das Finanzausgleichgesetz des Freistaates Sachsen haben in der Vergangenheit nicht die notwendige Wirkung entfaltet, aus der ein nachhaltiger Ausgleich des Haushaltes zu erwarten ist. Deshalb muss nun mit dem letzten verfügbaren Mittel, der Ablehnung der vom Freistaat diktierten Zwangsmaßnahmen um die Zukunft unseres Landkreises gekämpft werden.

Das „Es kann so nicht weitergehen!“, was seitens der langjährigen Mitwirkenden des Landkreises sicher schon an dieser oder jener Stelle verlautbart wurde, wird mit dieser Ablehnung genau in der Signalstärke transportiert, die der Schwere des vorliegenden Notstandes unseres Landkreises entspricht!

Wir bitten Sie deshalb, diese Beschlussvorlagen BV/432/2022 & BV/451/2023 abzulehnen.

Mit kollegialen Grüßen.

Die Fraktion der Alternative für Deutschland im Kreistag Görlitz

erstellt von KV Görlitz

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